Reisen mit Hunden

Haustiere benötigen auf allen Auslandsreisen (auch in Nicht-EU-Länder) den EU-Heimtierausweis, den man bei jedem Tierarzt erhält.

Der EU-Heimtierausweis belegt, dass das Tier gegen Tollwut geimpft und per Mikrochip gekennzeichnet wurde. Eine solche Kennzeichnung ist für jedes Tier verpflichtend, da es sicherstellt, dass Tier und Pass zusammengehören. Der Chip selbst soll dabei helfen, ein entlaufenes Tier wieder zu finden. Dafür muss das Tier in der österreichweiten Heimtierdatenbank registriert werden. 

Das Mindestalter für die Tollwutimpfung beträgt 3 Monate. Ein Impfschutz besteht aber erst nach 21 Tagen. Das bedeutet, dass die Grundimmunisierung mindestens drei Wochen vor Reiseantritt durchgeführt worden sein muss. Die Wiederholungsimpfungen müssen nach den Empfehlungen des jeweiligen Impfstoffherstellers durchgeführt werden.
Einige Mitgliedsstaaten wie Großbritannien, Irland und Malta verlangen spezifische Parasitenbehandlungen, wobei die vorgeschriebenen Behandlungszeitpunkte genau einzuhalten und vom Tierarzt im Heimtierausweis genau dokumentiert werden müssen.


Auf Grund der sich oft rasch ändernden Gesetzeslage ist es empfehlenswert, sich bei den entsprechenden Behörden oder Konsulaten des jeweiligen Landes zu informieren. Folgende Seiten sind hier empfehlenswert:
www.oeamtc.at/laenderinfo
www.petsontour.de


Grundsätzlich ist es sehr empfehlenswert, vor Reiseantritt einen Gesundheitscheck durchführen zu lassen. Bei dieser Gelegenheit können die Vorbeugemaßnahmen für die jeweilige Destination am besten festgelegt werden und welche Medikamente Sie mitnehmen sollten.


Wir wünschen Ihnen einen erholsamen und sorgenfreien Urlaub!

Außerhalb der Ordinationszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen wird ein Notdiensttarif verrechnet!

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.